OLG Bamberg - Beschluss vom 22.02.2017
3 Ss OWi 178/17
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StPO § 267 Abs. 3; OWiG § 71 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1 S. 1; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
LSK 2017, 106555
DAR 2017, 384

Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem innerorts begangenen Geschwindigkeitsverstoß in zu geringem Abstand zum Ortsausgang

OLG Bamberg, Beschluss vom 22.02.2017 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 178/17

DRsp Nr. 2018/891

Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem innerorts begangenen Geschwindigkeitsverstoß in zu geringem Abstand zum Ortsausgang

Wird von einem an sich verwirkten Regelfahrverbot wegen einer innerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung mit der Begründung abgesehen, dass die Messung entgegen der polizeilichen Verkehrsüberwachungsrichtlinien in einem zu geringen Abstand vor der das Ende der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit markierenden Ortstafel (Z. 311) durchgeführt wurde, haben sich die Urteilsgründe dazu zu verhalten, ob sachliche Gründe für die Wahl und Einrichtung der konkreten Messstelle bestanden haben (u.a. Anschluss an OLG Bamberg, Beschl. v. 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12 = DAR 2012, 528 = ZfS 2012, 648 = OLGSt StVG § 25 Nr. 52 = VM 2013, Nr. 3).

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StPO § 267 Abs. 3; OWiG § 71 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1 S. 1; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand