OLG Stuttgart - Urteil vom 28.11.2017
6 U 290/16
Normen:
BGB § 488 Abs. 1; BGB § 312d Abs. 6; BGB § 146 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 20.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 178/15

Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrages über Grundschuld gesicherte DarlehenBerücksichtigung eines Disagios bei der Rückabwicklung des Vertrages

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.11.2017 - Aktenzeichen 6 U 290/16

DRsp Nr. 2022/15589

Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrages über Grundschuld gesicherte Darlehen Berücksichtigung eines Disagios bei der Rückabwicklung des Vertrages

1. Den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Darlehensvertrages im Fernabsatzwege ist nicht genügt, wenn unter der Überschrift "Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen und Entgelten bei der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist" die Voraussetzungen, von denen gemäß § 312b Abs. 6 BGB die Verpflichtung zur Leistung von Wertersatz abhängt, unvollständig dargestellt ist, in dem der Darlehensnehmer lediglich darauf hingewiesen wird, es genüge für die Wertersatzpflicht, wenn er ausdrücklich zustimme, dass der Darlehensgeber "mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist" beginne. Da danach die Wertersatzpflicht von geringeren Anforderungen abhängt als gesetzlich vorgesehen, ist sie geeignet, den Verbraucher von der Ausübung des Widerrufsrechts abzuhalten (BGH – XI ZR 183/15 – 24 der 1. 2017).