OLG Stuttgart - Urteil vom 20.07.2017
7 U 68/17
Normen:
VVG a.F. § 5a;
Vorinstanzen:
LG Tübingen, vom 10.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 300/16

Anforderungen an die Widerspruchs beim Abschluss einer fondsgebundenen LebensversicherungUmfang der Rückzahlungspflicht des Versicherers bei Wertverlusten der in Fonds angelegten Beitragsteile

OLG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2017 - Aktenzeichen 7 U 68/17

DRsp Nr. 2019/8184

Anforderungen an die Widerspruchs beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung Umfang der Rückzahlungspflicht des Versicherers bei Wertverlusten der in Fonds angelegten Beitragsteile

1. Eine Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung erweist sich inhaltlich als fehlerhaft, wenn sie dem Versicherungsnehmer nicht hinreichend deutlich vor Augen führt, dass ihm überhaupt ein Widerspruchsrecht gem. § 5a VVG a.F. zusteht. Dies ist der Fall, wenn die Belehrung dem Versicherungsnehmer die maßgebliche Einschätzung, welche Rechte er tatsächlich in Anspruch nehmen kann, insbesondere die Beurteilung der Frage, ob ihm im konkreten Fall ein Widerspruchsrecht zusteht, überlassen wird. 2. Den Anforderungen an die drucktechnische Gestaltung der Belehrung ist nicht genügt, wenn die Belehrung zwar eine eigene Überschrift „Widerspruchsrecht nach § 5a VVG“ aufweist und in einem eigenen Absatz enthalten ist, der Text im Übrigen jedoch wie der überwiegende Teil des sonstigen Textes auf dieser Seite generell in Fettdruck gehalten und deshalb nicht zusätzlich drucktechnisch hervor gehoben ist.