Die Berufung des Klägers gegen das am 12.01.2015 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.017,70 € festgesetzt.
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