Angebot eines bestimmten Mietwagen-Tarifs durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung
LG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2004 - Aktenzeichen 15 O 86/04 KFH IV
DRsp Nr. 2006/10721
Angebot eines bestimmten Mietwagen-Tarifs durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung
1. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung handelt zum Zwecke des Wettbewerbs, wenn sie sich im fremden Wettbewerb (hier: von Mietwagenunternehmen) einmischt.2. Es ist wettbewerbswidrig, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Unfallschadenregulierung an Geschädigte ein Formschreiben versendet, wonach sie die Anmietung eines PKW zu einem bestimmten Tarif anbietet und gleichzeitig ankündigt, anderenfalls Mietwagenkosten nur im Rahmen des Nutzungsausfalls nach der Tabelle Sanden/Danner zu ersetzen.