OLG Bamberg - Urteil vom 19.09.2016
4 U 38/15
Normen:
BGB § 253; BGB § 847;
Vorinstanzen:
LG Hof, vom 03.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 18/10

Annahme eines groben Behandlungsfehlers wegen Mängeln des Geburtsmanagements

OLG Bamberg, Urteil vom 19.09.2016 - Aktenzeichen 4 U 38/15

DRsp Nr. 2016/19635

Annahme eines groben Behandlungsfehlers wegen Mängeln des Geburtsmanagements

1. Zur Kausalitätsprüfung in einem Geburtsschadensfall (hier: schwere hirnorganische Schädigung des Feten aufgrund einer massiven Sauerstoffunterversorgung, weil der Geburtshelfer grob pflichtwidrig auf alarmierende und in der Schlussphase durchgehend hochpathologische Befunde der CTG-Aufzeichnungen bis zur Entbindung nicht bzw. nicht angemessen reagiert hatte), wenn sich die Arztseite unter dem Gesichtspunkt des sog. rechtmäßigen Alternativverhaltens darauf beruft, dass auch bei Durchführung der versäumten Not-Sectio - somit noch vor dem Ablauf der hypothetischen E-E-Zeit von bis zu 20 Minuten - eine ins Gewicht fallende Vorschädigung des Feten (im Sinn einer abgrenzbaren Teilkausalität) eingetreten wäre.2. Zu den Anforderungen an den der Arztseite hierbei obliegenden Nachweis einer substantiellen Vorschädigung, die nicht von der Einstandspflicht des Geburtshelfers umfasst ist.