1. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen.
2. Die Kosten des Verfahrens sowie die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels THC zu einer Geldbuße von 250,-- € verurteilt. Zugleich hat es ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
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