Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Verurteilte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens sowie die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen mit dem angefochtenen Urteil des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einwirkung eines berauschenden Mittels (THC) gemäß § 24 a Abs. 2, Abs. 3 StVG schuldig gesprochen und eine Geldbuße von 250,00 € sowie ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.
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