Anordnung eines Fahrverbots bei langer Verfahrensdauer
OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2004 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 180 B/03
DRsp Nr. 2006/9446
Anordnung eines Fahrverbots bei langer Verfahrensdauer
Die Anordnung eines Fahrverbots kommt nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, wenn die zu ahnende Verkehrsordnungswidrigkeit zwei Jahre und vier Monate zurückliegt.