KG - Beschluss vom 21.04.2004
3 Ws (B) 158/04
Normen:
StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274) ; StVG § 24 § 25 ;
Fundstellen:
NZV 2005, 160
VRS 107, 217

Anordnung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberstreitung auf einer innerstädtischen Autobahn; Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen einen aufgehobenen Verwaltungsakt

KG, Beschluss vom 21.04.2004 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 158/04

DRsp Nr. 2005/7160

Anordnung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberstreitung auf einer innerstädtischen Autobahn; Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen einen aufgehobenen Verwaltungsakt

1. Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer innerstädtischen Autobahn sind bei der Verhängung eines Fahrverbots wie innerörtliche Verstöße zu behandeln. 2. Die Ahndung bereits begangener Zuwiderhandlungen gegen einen vollziehbaren Verwaltungsakt wird nicht dadurch rechtswidrig, dass dieser später aufgehoben wird.

Normenkette:

StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274) ; StVG § 24 § 25 ;
Fundstellen
NZV 2005, 160
VRS 107, 217