OLG Hamm - Beschluss vom 15.01.2015
1 Vollz (Ws) 671/14
Normen:
StVollzG § 42;
Fundstellen:
NStZ-RR 2015, 123
Vorinstanzen:
LG Bochum, - Vorinstanzaktenzeichen V StVK 96/14

Anrechnung von Fehltagen auf die Gewährung von Freistellungstagen

OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 - Aktenzeichen 1 Vollz (Ws) 671/14

DRsp Nr. 2015/2450

Anrechnung von Fehltagen auf die Gewährung von Freistellungstagen

Bei der gerichtlichen Überprüfung der Nichtgewährung von Freistellungstagen nach § 42 StVollzG wegen zu vieler Fehltage ist zunächst ggf. eine Entscheidung über die Anrechnung von Fehlzeiten als Ermessensentscheidung der Vollzugsbehörde zu überprüfen, weiter dann ggf. die Behandlung nicht mehr anrechenbarer Fehlzeiten, welche die Jahresfrist des § 42 StVollzG hemmen oder unterbrechen können.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bochum zurückverwiesen.

Normenkette:

StVollzG § 42;

Gründe

I.