Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.09.2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin zu 2 Sicherheit gemäß § 648a BGB i.V.m. §§ 232 ff. BGB in Höhe von 151.958,47 € zu leisten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. 4. 5.
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