KG - Urteil vom 30.04.2009
12 U 241/07
Normen:
BGB § 281; BGB § 325;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 05.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 241/07

Ansprüche auf Nutzungsausfall beim Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw

KG, Urteil vom 30.04.2009 - Aktenzeichen 12 U 241/07

DRsp Nr. 2011/10587

Ansprüche auf Nutzungsausfall beim Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw

Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Sachmängeln wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung insoweit ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht; dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall (entgegen BGH, Urteil vom 28. November 2007, VIII ZR 16/07, NJW 2008, 911)

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. Dezember 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 8 O 325/07 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

BGB § 281; BGB § 325;

Entscheidungsgründe: