OLG Naumburg - Urteil vom 14.01.2016
4 U 52/15
Normen:
VVG § 86 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 03.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 1082/13

Ansprüche des Gebäudeversicherers wegen eines durch ein vom Grundstücksnachbarn mit Dacharbeiten beauftragten Fachunternehmen verursachten Brandschadens

OLG Naumburg, Urteil vom 14.01.2016 - Aktenzeichen 4 U 52/15

DRsp Nr. 2017/6497

Ansprüche des Gebäudeversicherers wegen eines durch ein vom Grundstücksnachbarn mit Dacharbeiten beauftragten Fachunternehmen verursachten Brandschadens

Wird ein Brandschaden durch ein vom Nachbarn mit Dacharbeiten beauftragtes Fachunternehmen verursacht, kann ein auf den Gebäudeversicherer übergegangener nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ausscheiden.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Juli 2015 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Normenkette:

VVG § 86 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt von den Beklagten aus übergegangenem Recht gemäß § 86 Abs. 1 VVG die Zahlung der Zeitwertentschädigung, die sie als Gebäudeversicherer des im Eigentum ihrer Versicherungsnehmerin stehenden Wohnhauses M. Berg 31 in Q. anlässlich eines Brandschadens am 8. Dezember 2011 an diese geleistet hat.