Die Berufung des Klägers gegen das am 01.03.2016 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf bis zu 6.000,- Euro festgesetzt.
I.
1. 2. a) b)
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