Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 26. Juni 2009 -
Der Antragsteller hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren - insoweit unter Abänderung der Streitwertfestsetzung von Amts wegen - und für das zweitinstanzliche Verfahren auf je 5.000,00 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|