Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 10.07.2008 -
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 16.661,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % vom 01.02.2003 bis zum 30.05.2005 und in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2005 zu zahlen.
Im Übrigen werden Berufung und Anschlussberufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin 88 % und die Beklagte 12 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|