Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. August 2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Erstattung von Kosten für einen vor dem Landgericht in B./Italien geführten Rechtsstreit.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|