BayObLG - Beschluß vom 24.04.1996
1 ObOWi 258/96
Normen:
OWiG § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZV 1996, 377

BayObLG - Beschluß vom 24.04.1996 (1 ObOWi 258/96) - DRsp Nr. 1996/29616

BayObLG, Beschluß vom 24.04.1996 - Aktenzeichen 1 ObOWi 258/96

DRsp Nr. 1996/29616

Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG muß grundsätzlich vollständig die Tatsachen, die als Entschuldigungsgründe vorgetragen worden sind, sowie die Erwägungen des Gerichts enthalten, die es veranlaßt haben, das Ausbleiben des Betroffenen dennoch nicht als genügend entschuldigt anzusehen.

Normenkette:

OWiG § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen
NZV 1996, 377