BayObLG - Beschluß vom 24.04.1996 (1 ObOWi 258/96) - DRsp Nr. 1996/29616
BayObLG, Beschluß vom 24.04.1996 - Aktenzeichen 1 ObOWi 258/96
DRsp Nr. 1996/29616
Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2OWiG muß grundsätzlich vollständig die Tatsachen, die als Entschuldigungsgründe vorgetragen worden sind, sowie die Erwägungen des Gerichts enthalten, die es veranlaßt haben, das Ausbleiben des Betroffenen dennoch nicht als genügend entschuldigt anzusehen.