Der Betroffene befuhr am 6.4. 1992 mit seinem Pkw das Weichengereuth in Coburg in Richtung Neuer Weg. Kurz nach der Einmündung Marschberg "durchfuhr er die dort aufgestellte Fußgängerampel - so das Amtsgericht -, obwohl diese für den Fahrzeugverkehr mindestens 1, 32 Sekunden Rotlicht zeigte. Er handelte aus Unachtsamkeit.
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässiger Mißachtung eines roten Wechsellichtzeichens zur Geldbuße von 250 DM und setzte gegen ihn ein Fahrverbot von 1 Monat fest. Hiergegen wandte sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde. Er rügte die Verletzung des sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
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