Beginn der Frist für die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags
LG Bückeburg, Beschluss vom 12.03.1999 - Aktenzeichen Qs (OWi) 38/99
DRsp Nr. 2004/1583
Beginn der Frist für die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags
Die einwöchige Frist für die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags wird nicht durch den Wegfall des Hindernisses in Gang gesetzt, sondern durch die Zustellung des Verwerfungsurteils.