Begrenzte deliktische Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Omnibusses: Unfall beim Abholen von Schulkindern durch einen Schulbus; Geschäftsherren-Haftung für Verrichtungsgehilfen für eine Entlastung erforderliche Überwachung eines Busfahrers
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.01.1999 - Aktenzeichen 14 U 189/97
DRsp Nr. 2004/1440
Begrenzte deliktische Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Omnibusses: Unfall beim Abholen von Schulkindern durch einen Schulbus; Geschäftsherren-Haftung für Verrichtungsgehilfen für eine Entlastung erforderliche Überwachung eines Busfahrers
1. Deliktische Haftung des Fahrers eines Schulbusses, der beim Wenden des Fahrzeugs auf einem Schulhof eines der auf ihre Abholung wartenden, während des Schwenkvorgangs vorübergehend für ihn zum Teil nicht sichtbaren Kinder verletzt.2. Anforderungen an die - zwecks Entlastung nach § 831 Satz 2 BGB nachzuweisende - Überwachung eines Busfahrers.