LG Hannover, vom 17.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 9/03
Begrenzung der Reparaturkosten eines PKW bei vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
OLG Celle, Urteil vom 08.07.2004 - Aktenzeichen 11 U 46/04
DRsp Nr. 2005/13525
Begrenzung der Reparaturkosten eines PKW bei vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Ist ein PKW durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine Sachbeschädigung, beschädigt worden, so ist der Schadensersatz nicht auf 130% des Wiederbeschaffungswertes begrenzt.