OLG Hamburg - Beschluss vom 11.06.2004
14 U 35/04
Normen:
StVO § 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2005, 84
Vorinstanzen:
LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 331 O 130/03

Begriff des Aussteigens

OLG Hamburg, Beschluss vom 11.06.2004 - Aktenzeichen 14 U 35/04

DRsp Nr. 2005/7553

Begriff des Aussteigens

Das Aussteigen ist erst beendet, wenn die betreffende Person das Fahrzeug endgültig verlassen hat.

Normenkette:

StVO § 14 Abs. 1 ;

Gründe:

Der Beschluss beruht auf § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO.

Der Senat ist davon überzeugt, dass

1. die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat,

2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und

3. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil nicht erfordert.

Ziffern 2. und 3. bedürfen keiner näheren Begründung.

Zu Ziffer 1.:

Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg. Der Senat folgt der überzeugenden und zutreffenden Bewertung durch das Landgericht. Die Ausführungen der Berufung vermögen demgegenüber keine abweichende Beurteilung zu rechtfertigen: