Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.11.2007 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Klage ist dem Grunde nach zu 2/3 mit der Maßgabe gerechtfertigt, dass eine ggf. zu leistende Zahlung in Höhe von 10.000,- € an den W. e.V., zu Händen Herrn Rechtsanwalt Q., zu erfolgen hat. Im Umfang der Haftung dem Grunde nach bleibt den Beklagten vorbehalten, ihre gesamtschuldnerische Haftung auf den Nachlass ihres am 25.3.2004 verstorbenen Sohnes N. U. zu beschränken.
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