Begriff des Überholvorgangs auf einer Bundesautobahn
LG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2004 - Aktenzeichen 11 Ns 40 Js 26274/03
DRsp Nr. 2006/10720
Begriff des Überholvorgangs auf einer Bundesautobahn
»Auf einer Bundesautobahn beginnt ein Überholvorgang eines bereits zuvor links fahrenden Kfz mit der in einer entsprechenden Überholabsicht des Fahrzeugführers vorgenommenen deutlichen Verkürzung des Sicherheitsabstands mit Überholgeschwindigkeit.«