Auf die Berufung des Klägers wird das am 5. Dezember 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.023,16 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 85% und der Kläger zu 15%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Berufungsverfahren auf 6.754,62 € festgesetzt.
I.
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