OLG Saarbrücken - Urteil vom 06.10.2004
5 U 161/04
Normen:
AKB § 12 Nr. 1 Abs. 2e ;
Fundstellen:
NZV 2005, 155
OLGReport-Saarbrücken 2005, 339
VersR 2005, 1071
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 13.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 272/03

Begriff des Unfalls

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.10.2004 - Aktenzeichen 5 U 161/04

DRsp Nr. 2005/16386

Begriff des Unfalls

»Die Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch Verwesungseinwirkungen nach dem Suizid eines Insassen beruht nicht auf einem Unfall.«

Normenkette:

AKB § 12 Nr. 1 Abs. 2e ;

Gründe:

A.

Die Kläger, die Erben des in der Zeit zwischen dem 26.5.2002 und 29.5.2002 verstorbenen Versicherungsnehmers, nehmen die Beklagte aus einer Vollkaskoversicherung, die der Versicherungsnehmer für einen PKW Porsche 911, amtl. Kennzeichen XXX, unter Einschluss der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung bei der Beklagten abgeschlossen hatte, auf Zahlung von 27.000 Euro in Anspruch.

In dem vorbezeichneten Zeitraum verstarb der Versicherungsnehmer durch Selbsttötung, indem dieser in der Garage seines Hausanwesens Abgase über einen Schlauch in das Innere des versicherten Fahrzeugs leitete,

Der Leichnam des Versicherungsnehmers wurde am 29.5.2002 gefunden.