Die am 20. April 1958 geborene Justizangestellte D., ein Mitglied der klagenden Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, ist am 21. Juni 1984 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Die Beklagte muß als Haftpflichtversicherer in vollem Umfang für die Unfallfolgen aufkommen. Frau D., die seit April 1974 ununterbrochen bei der Klägerin pflichtversichert war, bezieht seit dem 15. Mai 1985 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die zunächst auf Zeit und seit dem 1. Juli 1988 auf Dauer bewilligt worden ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|