KG - Urteil vom 22.04.2004
12 U 330/02
Normen:
StVO § 10 ; StVO § 14 Abs. 1 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
DAR 2004, 585
KGReport 2004, 485
NZV 2005, 196
VRS 107, 96
VersR 2004, 1618
Vorinstanzen:
LG Berlin II - 17 O 471/01 - 10.10.2002,

Beweis des ersten Anscheins für Verletzung der Sorgfaltspflicht aus § 14 StVO bei Verkehrsunfall

KG, Urteil vom 22.04.2004 - Aktenzeichen 12 U 330/02

DRsp Nr. 2004/12723

Beweis des ersten Anscheins für Verletzung der Sorgfaltspflicht aus § 14 StVO bei Verkehrsunfall

»Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) zu einem Verkehrsunfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Ein- oder Aussteigende seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Die gesteigerten Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO beziehen sich ausschließlich auf den fließenden Verkehr, nicht aber auf einen Verkehrsteilnehmer, der sein Fahrzeug sowie dessen Motor abgestellt hat und in der Tür seines Fahrzeugs steht.«

Normenkette:

StVO § 10 ; StVO § 14 Abs. 1 ; ZPO § 286 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Kläger hat in der Sache keinen Erfolg.

1. Das Berufungsgericht folgt den zutreffenden Gründen des angefochtenen Urteils. Im Hinblick auf das Vorbringen der Berufung weist es ergänzend auf Folgendes hin: