1) Die Sache wird auf den Senat übertragen.
2) Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen.
3) Die Kosten des Verfahrens sowie die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
4) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (§ 304 Abs. 4 StPO).
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