BGH - Urteil vom 13.01.1981
VI ZR 44/80
Normen:
ZPO § 286 ;
Fundstellen:
VersR 1981, 352

Beweiswürdigung und umfassende Würdigungen von Sachverständigengutachten

BGH, Urteil vom 13.01.1981 - Aktenzeichen VI ZR 44/80

DRsp Nr. 1994/5079

Beweiswürdigung und umfassende Würdigungen von Sachverständigengutachten

Der Tatrichter ist verpflichtet, entscheidungserhebliche Umstände erschöpfend zu würdigen. Dazu gehört, daß Äußerungen von Sachverständigen, die einen für die Entscheidung wesentlichen Tathergang betreffen, in ihrem Gesamtzusammenhang gesehen und gewertet werden müssen.

Normenkette:

ZPO § 286 ;

Hinweise:

Ebenso OLG Koblenz (1 Ss 40/76) VRS 51, 115.

Fundstellen
VersR 1981, 352