I.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge zu der Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft rügen mit ihren Revisionen die Verletzung materiellen Rechts. Der Angeklagte erstrebt seinen Freispruch, die Staatsanwaltschaft die Verurteilung des Angeklagten zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung. Beide Rechtsmittel sind unbegründet.
II.
1. Revision der Staatsanwaltschaft:
Die Begründung, mit der das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz verneint hat, hält der rechtlichen Prüfung stand.
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