BGH - Urteil vom 12.12.1991 (4 StR 488/91) - DRsp Nr. 1994/3983
BGH, Urteil vom 12.12.1991 - Aktenzeichen 4 StR 488/91
DRsp Nr. 1994/3983
»Ein Kraftfahrer nimmt einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2StGB vor, wenn er - auch ohne scharfes Abbremsen - bei Gelblicht sein Fahrzeug nur deswegen anhält, um einen Auffahrunfall zu provozieren (Ergänzung zu BGH, VRS 53, 355).«