Bindung der Richter an verwaltungsinterne Richtlinien für die Bußgeldbemessung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000 - Aktenzeichen 2a Ss (OWi) 129/00 - (OWi) 54/00 II
DRsp Nr. 2005/7343
Bindung der Richter an verwaltungsinterne Richtlinien für die Bußgeldbemessung
»1. Verwaltungsinterne Richtlinien für die Bußgeldbemessung können für das Gericht allenfalls grobe Orientierungshilfen sein, die eine Prüfung der Einzelfallumstände nicht entbehrlich machen.2. Diese Richtlinien finden unter dem Gesichtspunkt einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte nur dann Beachtung, wenn sie festgestelltermaßen in der Praxis einen breiteren Anwendungsbereich erreicht haben.«