OVG Saarland - Beschluss vom 18.02.2021
1 A 259/20
Normen:
VerfGHG SL § 10 Abs. 1; StVZO § 31a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 24.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 47/20

Bindungswirkung der zur Zugänglichmachung der Messdaten in Bußgeldverfahren ergangenen Entscheidungen des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs für die saaländischen Verwaltungsbehörden und Gerichte in Verfahren bzgl. der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

OVG Saarland, Beschluss vom 18.02.2021 - Aktenzeichen 1 A 259/20

DRsp Nr. 2021/3305

Bindungswirkung der zur Zugänglichmachung der Messdaten in Bußgeldverfahren ergangenen Entscheidungen des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs für die saaländischen Verwaltungsbehörden und Gerichte in Verfahren bzgl. der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

Die zur Zugänglichmachung der Messdaten in Bußgeldverfahren ergangenen Entscheidungen des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 27.4.2018 - LV 1/18 - und vom 5.7.2019 - LV 7/17 - entfalten für die saaländischen Verwaltungsbehörden und die Gerichte der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gemäß § 10 Abs. 1 SVerfGHG Bindungswirkung auch in Verfahren betreffend die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage.

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. Juni 2020 - 5 K 47/20 - ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz fallen dem Beklagten zur Last. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Der Streitwert wird auf 3.600.- Euro festgesetzt.

Normenkette:

VerfGHG SL § 10 Abs. 1; StVZO § 31a Abs. 1 S. 1;

Gründe