BVerwG - Urteil vom 17.05.1995 (11 C 12.94) - DRsp Nr. 1996/4069
BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - Aktenzeichen 11 C 12.94
DRsp Nr. 1996/4069
Die Mißachtung des Zeichens 276 zu § 41 Abs. 2 Nr. 7StVO ist ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht, der eine Fahrtenbuchauflage (§ 31aStVZO) unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt, ohne daß es darauf ankommt, ob eine unklare Verkehrslage bestand oder sogar eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten war.