Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 ZPO zurückzuweisen.
Dem Kläger wird aufgegeben, seine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen, unter der im Rubrum genannten Anschrift konnte nicht zugestellt werden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|