- abgekürzt nach § 543 Abs. 1 ZPO -:
I.
Der Kläger, der bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung zu den Bedingungen ARB 75 abgeschlossen hat, begehrt mit der Klage die Freistellung von ihm seitens der Rechtsanwälte Dr. M und Partner in B berechneten außergerichtlichen Kosten für deren Tätigwerden im Rahmen der Kaufvertragsangelegenheit K/H.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|