Der Kläger begehrt von der Beklagten, seinem Rechtsschutzversicherer, Versicherungsschutz. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) zugrunde.
Nach einem Verkehrsunfall am 14. Juli 1980 wurde gegen den Kläger ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung des Unfallbeteiligten Stefan B., eingeleitet. Die Beklagte gewährte dem Kläger in erster und zweiter Instanz Kostenschutz für seine Verteidigung.
Der Kläger wurde in erster Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
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