LG Hannover, vom 29.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 338/07
Dokumentierung eines gerichtlichen Hinweises; Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden Pkw mit einem den Radweg in falscher Fahrtrichtung benutzenden Radfahrer [Geisterfahrer]; Ermittlung eines ersatzfähigen Verdienstausfallschadens bei Selbständigen;
OLG Celle, Urteil vom 09.09.2009 - Aktenzeichen 14 U 41/09
DRsp Nr. 2010/7654
Dokumentierung eines gerichtlichen Hinweises; Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden Pkw mit einem den Radweg in falscher Fahrtrichtung benutzenden Radfahrer [Geisterfahrer]; Ermittlung eines ersatzfähigen Verdienstausfallschadens bei Selbständigen;
1. Das Gericht kann einen nach § 139ZPO erteilten Hinweis auch noch im Urteil dokumentieren.2. a) Wer trotz fehlender Sicht als Führer eines Pkw nach rechts aus einem Grundstück ohne Anhalten an der Sichtlinie bis zur Straße vorfährt und dabei einen Radweg quert, verletzt seine ihm nach § 10StVO obliegenden Sorgfaltspflichten; denn er darf nicht darauf vertrauen, dass sich von rechts auf dem Radweg kein Fahrrad nähern wird, da er die Beschilderung des Radwegs aus seiner Position in der Grundstücksausfahrt nicht erkennen kann.b) Außerdem ist erfahrungsgemäß häufig mit verkehrswidrig die Radwege in falscher Richtung befahrenden Radfahrern zu rechnen.3. Befährt ein Radfahrer den Radweg entgegen § 2 Abs. 4StVO in falscher Richtung, trifft ihn gem. § 9StVG i.V.m. § 254BGB an einem Kollisionsunfall ein Mitverschulden.4. Der Führer des Pkw haftet in diesem Fall zu 70 % für die Unfallfolgen, wenn er trotz erheblich eingeschränkter Sicht nach rechts "sehr zügig" aus der Grundstücksausfahrt herausgefahren und "in einem Stück direkt bis zur Straße durchgefahren" ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.