OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 09.06.2016
3 L 214/15
Normen:
BrSchG LSA § 1 Abs. 1; BrSchG LSA § 1 Abs. 3; BrSchG LSA § 2 Abs. 2 Nr. 1; BrSchG LSA § 21 Abs. 1 S. 1; BrSchG LSA § 26 Abs. 1 S. 1; BrSchG LSA § 26 Abs. 4 S. 1; MindAusrVO-FF § 1 Abs. 3 S. 1-2; MindAusrVO-FF § 2 Abs. 1; BGB § 780; HGB § 6 Abs. 1; HGB § 350; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 15.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 77/14

Einsatz von Löschhubschraubern regelmäßig bei Wald(flächen)bränden i.R.e. Anspruchs des Eigentümers auf unentgeltliche Verwendung; Beschleunigen der Brandbekämpfung in unwegsamem Gelände aus dem Luftraum heraus; Reduzieren des Ermessens der Einsatzleitung auf Null bzgl. Einsatzes des Gerätes zur Gefahrenabwehr

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.06.2016 - Aktenzeichen 3 L 214/15

DRsp Nr. 2016/14757

Einsatz von Löschhubschraubern regelmäßig bei Wald(flächen)bränden i.R.e. Anspruchs des Eigentümers auf unentgeltliche Verwendung; Beschleunigen der Brandbekämpfung in unwegsamem Gelände aus dem Luftraum heraus; Reduzieren des Ermessens der Einsatzleitung auf Null bzgl. Einsatzes des Gerätes zur Gefahrenabwehr