LG Koblenz - Urteil vom 01.07.2004
14 S 362/03
Normen:
ReiseAVB 1996 § 2 Nr 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 1333
NZV 2005, 201

Eintrittspflicht der Reiserücktrittskostenversicherung bei Stornierung einer Reise auf dem Flughafen; Begriff der unerwarteten schweren Erkrankung

LG Koblenz, Urteil vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 14 S 362/03

DRsp Nr. 2006/10731

Eintrittspflicht der Reiserücktrittskostenversicherung bei Stornierung einer Reise auf dem Flughafen; Begriff der unerwarteten schweren Erkrankung

1. Tritt der Reisende schon auf dem Flughafen, aber noch vor dem Einchecken am Abfertigungsschalter von einer Reise zurück, so liegt ein Reiserücktritt und kein Abbruch vor. 2. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt auch dann vor, wenn die versicherte Person bei einer ängstlich-depressiven Grunderkrankung auf dem Flughafen eine Panikattacke erleidet, zuvor aber bereits mehrfach Flugreisen ohne Flugangst durchgeführt hat.

Normenkette:

ReiseAVB 1996 § 2 Nr 1 ;
Fundstellen
NJW-RR 2004, 1333
NZV 2005, 201