OLG Stuttgart - Urteil vom 30.11.2017
7 U 133/17
Normen:
VVG § 200; MB/KT 84 § 11 S. 2; MB/KT 84 § 15 Abs. 1 Buchst. a);
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 22.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 31/17

Eintrittspflicht einer Krankentagegeldversicherung für Krankheitstage während der Passivphase der Altersteilzeit

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2017 - Aktenzeichen 7 U 133/17

DRsp Nr. 2020/8582

Eintrittspflicht einer Krankentagegeldversicherung für Krankheitstage während der Passivphase der Altersteilzeit

Eine Krankentagegeldversicherung ist auch während der Passivphase der Altersteilzeit leistungspflichtig.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 22.06.2017, Az. 4 O 31/17 Ta, abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 14.362,00 €.

Normenkette:

VVG § 200; MB/KT 84 § 11 S. 2; MB/KT 84 § 15 Abs. 1 Buchst. a);

Gründe

I.

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung von erbrachten Krankentagegeldleistungen in Anspruch.

1. 2.