Die Berufung des Beklagten gegen das am 8. August 2008 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die zulässige Berufung des Beklagten hat keinen Erfolg.
I.
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