OLG Koblenz - Urteil vom 19.01.2004
12 U 1356/02
Normen:
BGB § 249 § 253 ;
Fundstellen:
NJW 2004, 1964
NJW-RR 2004, 747
NZV 2004, 258

Ersatz von Nutzungsausfall bei Überlassung eines Kraftfahrzeugs an einen Angehörigen

OLG Koblenz, Urteil vom 19.01.2004 - Aktenzeichen 12 U 1356/02

DRsp Nr. 2004/14941

Ersatz von Nutzungsausfall bei Überlassung eines Kraftfahrzeugs an einen Angehörigen

»Nutzungsausfall kann auch der Geschädigte geltend machen, der das beschädigte Kraftfahrzeug nicht selbst nutzen, sondern es einem Angehörigen überlassen will. Dies gilt ebenso beim Ausfall der Nutzung eines Zweitfahrzeugs von Ehegatten. Zu beachten ist aber bei der Bewertung des Schadensumfangs die Subjektbezogenheit des Schadens und seines Ausgleichs. Diese Subjektbezogenheit wird nicht dadurch aufgegeben, dass dem Geschädigten, der den beschädigten Wagen zum Zweck der Benutzung durch Familienangehörige angeschafft hatte, gleichfalls eine Nutzungsausfallentschädigung gewährt wird. Ist ein älteres Luxusfahrzeug als Zweitwagen von Ehegatten beschädigt worden, so kann es genügen, die Vorhaltekosten zu erstatten.«

Normenkette:

BGB § 249 § 253 ;
Fundstellen
NJW 2004, 1964