Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. März 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 24 O 589/04 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 32.426,83 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 08. Dezember 2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Beklagten 46% zu tragen, die Klägerin 54%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben mit Ausnahme der auf die Beweisaufnahme entfallenden Kosten, von denen die Beklagten 92% zu tragen haben, die Klägerin 8%.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|