Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf vom 14.02.2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.
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