Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das am 30.04.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 4.372,98 € sowie 837,52 € vorgerichtliche Anwaltskosten, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.06.2014, zu zahlen.
Die weitergehenden Berufungen der Klägerin und der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten der 1. Instanz tragen die Klägerin zu 73 % und die Beklagten zu 27 %. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 86 % und die Beklagten zu 14 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|