Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu erzielenden Verdienstes
BGH, Urteil vom 28.02.1986 - Aktenzeichen VI ZR 151/84
DRsp Nr. 1994/4363
Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu erzielenden Verdienstes
Ein entgangener Verdienst, der nur unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung hätte erzielt werden können, stellt keinen erstattungsfähigen Schaden dar.